Sehr geehrte Bestandskunden,
ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses verpflichtet viele Unternehmen, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten, damit sie auch für Menschen mit Einschränkungen problemlos nutzbar sind.
Wer ist betroffen?
Die gesetzliche Pflicht betrifft Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte für Endverbraucher anbieten, wie z. B.:
Online-Shops
Dienstleistungsportale
Informationswebseiten von Unternehmen
Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. € – eine genaue Prüfung im Einzelfall ist jedoch sinnvoll.
Was bedeutet das für Ihre Webseite?
Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, müssen unter anderem folgende Punkte umgesetzt werden:
Strukturierte Inhalte und klare Navigation
Texte in verständlicher Sprache
Hohe Kontraste und gute Lesbarkeit
Alternativtexte für Bilder und Grafiken
Bedienbarkeit ohne Maus (z. B. über Tastatur)
Unterstützung von Screenreadern
Umsetzung durch CMS-Buttler
Ich biete Ihnen die erforderliche Anpassung Ihrer Webseite zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen an.
Für Bestandskunden belaufen sich die Kosten auf pauschal ca. 72 € zzgl. 19 % MwSt.
Je nach individueller Website-Struktur oder technischem Zustand können zusätzliche Kosten anfallen.
Für Bestandskunden belaufen sich die Kosten auf pauschal ca. 72 € zzgl. 19 % MwSt.
Je nach individueller Website-Struktur oder technischem Zustand können zusätzliche Kosten anfallen.
Für Neukunden erfolgt die Umsetzung nach Aufwand, abhängig von Komplexität und technischer Ausgangslage. Gerne erstelle ich auf Anfrage ein individuelles Angebot.
Rechtlicher Hinweis
Die Umsetzung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der geltenden Vorgaben.
Eine rechtlich verbindliche Prüfung oder Zertifizierung ist nicht Bestandteil der Leistung.
Bei Unsicherheiten oder im Zweifelsfall wird empfohlen, eine Fachstelle für digitale Barrierefreiheit oder eine spezialisierte Rechtsberatung hinzuzuziehen.
Eine rechtlich verbindliche Prüfung oder Zertifizierung ist nicht Bestandteil der Leistung.
Bei Unsicherheiten oder im Zweifelsfall wird empfohlen, eine Fachstelle für digitale Barrierefreiheit oder eine spezialisierte Rechtsberatung hinzuzuziehen.
Für Rückfragen oder ein persönliches Beratungsgespräch stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Ihr CMS-Buttler
Ihr CMS-Buttler
