Allgemeine Geschäftsbedingugen
§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELTEN FÜR DEN GESAMTEN GESCHÄFTSVERKEHR ZWISCHEN DER CMS BUTTLER UND DEM VERTRAGSPARTNER. ES GELTEN JEWEILS DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IN DER ZUM ZEITPUNKT DES VERTRAGSABSCHLUSSES GÜLTIGEN FASSUNG. SIE GELTEN AUCH DANN, WENN DER VERTRAGSPARTNER ÜBER EIGENE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VERFÜGT UND/ODER AUF SOLCHE HINWEIST, ES SEI DENN, DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERTRAGSPARTNERS WERDEN SCHRIFTLICH BEI VERTRAGSABSCHLUSS VEREINBART. INDIVIDUALVEREINBARUNGEN BLEIBEN VON DER VORSTEHENDEN REGELUNG UNBERÜHRT.
§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS DER VERTRAG ZWISCHEN DER CMS BUTTLER UND DEM VERTRAGSPARTNER KOMMT DADURCH ZUSTANDE, DASS SCHRIFTLICH ODER MÜNDLICH, FERNSCHRIFTLICH ODER FERNMÜNDLICH, DEN VERTRAGSABSCHLUSS BESTÄTIGT. ALLE ANGEBOTE DER CMS BUTTLER SIND UNVERBINDLICH UND FREIBLEIBEND. VERTRAGSABSCHLÜSSE KOMMEN ERST DURCH SCHRIFTLICHE AUFTRAGSBESTÄTIGUNG DER CMS BUTTLER ODER AUSLIEFERUNG DER WARE ODER ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNG ZUSTANDE MÜNDLICHE AUSKÜNFTE UND ZUSAGEN SOWIE ANGABEN IN PREISLISTEN UND WERBEMEDIEN GLEICH WELCHER ART SIND IMMER FREIBLEIBEND, SOFERN SIE NICHT AUSDRÜCKLICH ALS VERBINDLICH BEZEICHNET SIND. ALLE SONSTIGEN, AUCH SPÄTER GETROFFENEN VEREINBARUNGEN ODER NEBENABREDEN WERDEN ERST DURCH SCHRIFTLICHE BESTÄTIGUNG DER CMS BUTTLER WIRKSAM. DIE VOM AUFTRAGGEBER UNTERZEICHNETE BESTELLUNG IST BINDEND. BEI BESTELLUNGEN DURCH DAS INTERNET, SIND DIESE, DURCH ABSENDUNG DER BESTELLUNG BINDEND. DIE CMS BUTTLER IST BERECHTIGT, DAS DARIN LIEGENDE VERTRAGSANGEBOT INNERHALB VON ZWEI WOCHEN DURCH ZUSENDUNG EINER AUFTRAGSBESTÄTIGUNG ANZUNEHMEN. AN INDIVIDUELL AUSGEARBEITETE ANGEBOTE HÄLT SICH DER AUFTRAGNEHMER 7 KALENDERTAGE GEBUNDEN. DIE IN PROSPEKTEN ODER ÄHNLICHEN UNTERLAGEN ENTHALTENEN UND DIE MIT EINEM SONSTIGEN ANGEBOT GEMACHTEN PRODUKTBESCHREIBENDEN ANGABEN WIE ABBILDUNGEN, ZEICHNUNGEN, BESCHREIBUNGEN, MAß-, GEWICHTS-, LEISTUNGS- UND VERBRAUCHSDATEN SOWIE ANGABEN IN BEZUG AUF DIE VERWENDBARKEIT VON GERÄTEN FÜR NEUE TECHNOLOGIEN STELLEN DEN TECHNISCHEN STAND ZU DIESEM ZEITPUNKT DAR UND SIND FREIBLEIBEND, SOWEIT SIE NICHT AUSDRÜCKLICH ALS VERBINDLICH BEZEICHNET WERDEN. DIES GILT INSBESONDERE FÜR DEN FALL VON ÄNDERUNGEN UND VERBESSERUNGEN, DIE DEM TECHNISCHEN FORTSCHRITT DIENEN. GERINGE ABWEICHUNGEN VON SOLCHEN PRODUKTBESCHREIBENDEN ANGABEN BEHÄLT SICH DIE CMS BUTTLER AUSDRÜCKLICH VOR. DIESE GELTEN ALS GENEHMIGT, SOFERN SIE FÜR DEN AUFTRAGGEBER NICHT UNZUMUTBAR SIND.
§ 3 LEISTUNGEN UND PREISE DIE CMS BUTTLER KANN SICH ZUR ERFÜLLUNG DER LEISTUNGSPFLICHTEN DRITTER BEDIENEN. BEI DEN VON DER CMS BUTTLER ERBRACHTEN SERVICELEISTUNGEN HANDELT ES SICH UM DIENSTVERTRÄGE NACH § 611 FF. BGB. DIE CMS BUTTLER BEHÄLT SICH BEI DIENSTVERTRÄGEN DEN RÜCKTRITT VOM VERTRAG VOR UND KANN DIE WEITERE LEISTUNG VERWEIGERN, WENN DER VERTRAGSPARTNER SICH IN ANNAHMEVERZUG BEFINDET ODER SEINE VERTRAGLICHEN MITWIRKUNGSPFLICHTEN VERLETZT, BEISPIELSWEISE VEREINBARTE TERMINE NICHT EINHÄLT. IN DIESEM FALL IST DIE CMS BUTTLER BERECHTIGT, DEN DARAUS ENTSTEHENDEN SCHADEN EINSCHLIEßLICH ETWAIGER MEHRAUFWENDUNGEN ZU BERECHNEN. ALLE PREISE VERSTEHEN SICH IN EURO OHNE UMSATZSTEUER (SOWEIT NICHT ANDERWEITIG DEKLARIERT). SIE GELTEN NUR FÜR DEN VORLIEGENDEN AUFTRAG. DIE GENANNTEN PREISE VERSTEHEN SICH AB GESCHÄFTSSITZ DER CMS BUTTLER.
§ 4 INSTALLATIONSLEISTUNGEN VORAUSSETZUNG FÜR DIE INSTALLATION IST DIE UNEINGESCHRÄNKTE LAUFFÄHIGKEIT DES HARDWARESYSTEMS UND DER BEIGEFÜGTEN SOFTWARE. SOLLTE AUFGRUND VON WARE, DIE BEREITS ZUM ZEITPUNKT DER INSTALLATION DEFEKT WAR, KEINE ERFOLGREICHE INSTALLATION MÖGLICH SEIN, WIRD DIE BIS DAHIN ERBRACHTE ARBEITSLEISTUNG (ANFAHRT + ARBEITSZEIT) IN RECHNUNG GESTELLT. DIES GILT AUCH, WENN EINE INSTALLATION NICHT ABGESCHLOSSEN WERDEN KANN, WEIL DIE VORHANDENEN UMGEBUNGSBEDINGUNGEN (HARDWAREAUSSTATTUNG, SOFTWARE, RÄUMLICHE ENTFERNUNGEN, DEFEKTE, VIREN ETC.) NICHT DEN DEFINIERTEN MINDESTANFORDERUNGEN SEITENS DES PRODUKT- UND DIENSTLEISTUNGSANBIETERS ENTSPRICHT. SIND ZUSÄTZLICHE ARBEITEN ZUR SCHAFFUNG DER MINDESTVORAUSSETZUNGEN NOTWENDIG (Z.B. VIRENBESEITIGUNG, AUFRÜSTUNG DES SYSTEMS, INSTALLATION VON SERVICE PACKS ETC.), SO WERDEN DIESE LEISTUNGEN (Z.B. MEHRFACHE ANFAHRT) ZUSÄTZLICH IN RECHNUNG GESTELLT. AUSGENOMMEN VON DEN ZUVOR GENANNTEN FÄLLEN IST DAS DIREKTE VERSCHULDEN (VORSATZ ODER GROBE FAHRLÄSSIGKEIT) DURCH DIE CMS BUTTLER.
§ 5 REPARATUR- UND WARTUNGSLEISTUNGEN FÜR DIE LEISTUNGEN VON DER CMS BUTTLER SIND IN JEDEM FALL DIE ERBRACHTEN ANFAHRT- UND ARBEITSZEITLEISTUNGEN -UNABHÄNGIG VOM ERGEBNIS – ZU ENTRICHTEN. DIES GILT AUCH, WENN EINE FEHLERBESEITIGUNG NICHT ERFOLGEN KANN, SOWEIT DIES AUF EINEN UMSTAND BERUHT, DER VON DER CMS BUTTLER NICHT ZU VERTRETEN IST. DER CMS BUTTLER KANN INSOWEIT NUR VORSATZ UND GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ANGELASTET WERDEN. DER ZEITLICHE AUFWAND IST IN JEDEM FALL ZU BERECHNEN, WENN – DER BEANSTANDETE FEHLER BEI DER ÜBERPRÜFUNG NICHT AUFTRITT – EIN NOTWENDIGES ERSATZTEIL NICHT MEHR ZU BESCHAFFEN IST, DER KUNDE ZU DEM VEREINBARTEN TERMIN NICHT ANWESEND WAR UND/ODER KEINEN ZUGANG ZU DEN GERÄTEN ERMÖGLICHT HAT, DER AUFTRAG STORNIERT WURDE UND DIE CMS BUTTLER BEREITS AUF DEM WEG ZUM KUNDEN WAR ODER DER AUFTRAG WÄHREND DER AUSFÜHRUNG STORNIERT WIRD. WEISEN DIE AUFGEFÜHRTEN ARBEITEN MÄNGEL AUF, DIE SICH AUF VORSÄTZLICHES ODER GROB FAHRLÄSSIGES VERHALTEN VON DER CMS BUTTLER ZURÜCKFÜHREN LASSEN, SO IST DER AUFTRAGGEBER BERECHTIGT, KOSTENLOSE NACHBESSERUNG ZU VERLANGEN. DARÜBER HINAUSGEHENDE ANSPRÜCHE, GLEICH AUS WELCHEM RECHTSGRUND, SIND AUSGESCHLOSSEN. DIES GILT AUCH FÜR MANGELFOLGESCHÄDEN. FÜR BESCHÄDIGUNGEN ODER VERLUST DER INSTAND ZUSETZENDEN ODER ZU ÜBERHOLENDEN GEGENSTÄNDE BEI DURCHFÜHRUNG DER SERVICELEISTUNGEN HAFTET DIE CMS BUTTLER, SOFERN DIESE AUF GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ VON DER CMS BUTTLER BERUHEN. DER ERSATZANSPRUCH IST IN JEDEM FALL AUF DEN ZEITWERT DER SACHE BEGRENZT. WEITERGEHENDE ANSPRÜCHE SIND AUSGESCHLOSSEN. DER AUFTRAGGEBER IST VERPFLICHTET, REGELMÄßIG DATENSICHERUNG ZU BETREIBEN UND SEINE SICHERHEITSKOPIEN AUF DEM AKTUELLEN STAND (TAGESKOPIEN) ZU HALTEN; FÜR DATENVERLUSTE ODER/UND – ÄNDERUNGEN ÜBERNIMMT DIE CMS BUTTLER KEINE HAFTUNG. VORAB GENANNTE ARBEITSZEITEN SIND SCHÄTZWERTE UND KÖNNEN DURCH BESTIMMTE ARBEITEN ERHEBLICH ÜBERSCHRITTEN WERDEN (WIE Z.B. DATENSICHERUNGEN, FEHLERSUCHE UND BEHEBUNG, SYSTEM-CRASH USW.), DA DIESE ZEITEN NICHT DETAILLIERT KALKULIERT WERDEN KÖNNEN. AUSNAHME HIERFÜR IST DIE SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG VON PAUSCHALEN ANGEBOTEN. DIE LEISTUNGEN WERDEN NACH BESTEN KENNTNISSEN UND IN ZUMUTBAREN ZEITRÄUMEN AUSGEFÜHRT.
§ 6 BERATUNGSLEISTUNGEN, SCHULUNGEN, EINWEISUNG TELEFONISCHE BERATUNG IST ARBEITSZEIT UND WIRD NACH DER JEWEILS GÜLTIGEN PREISLISTE ABGERECHNET, SOFERN NICHT SCHRIFTLICH EINE ANDERE VEREINBARUNG GETROFFEN WIRD. CMS BUTTLER HAT DEN KUNDEN ZUVOR ÜBER DEN GÜLTIGEN PREIS UND DIE BERECHNUNG DER BERATUNGSLEISTUNG ZU INFORMIEREN. EIN BERATERVERTRAG FÜR FERNMÜNDLICHE BERATUNG KOMMT IM ZWEIFEL BEREITS DURCH ANRUF DES KUNDEN BEI DER CMS BUTTLER ZUSTANDE.
§ 7 LIEFERUNG ERFÜLLUNGSORT IST IM ZWEIFEL DAS EINZELHANDELSGESCHÄFT DES HÄNDLERS. DER KUNDE IST GEHALTEN, ZUMUTBARE TEILLIEFERUNGEN ANZUNEHMEN. TEILLIEFERUNGEN SIND GESONDERT ZU BEZAHLEN, SOWEIT NICHT BERECHTIGTE BELANGE DEM ENTGEGENSTEHEN. DIE CMS BUTTLER IST BESTREBT, DIE VEREINBARTEN LIEFER- UND ERFÜLLUNGSTERMINE (FERTIGSTELLUNG) GENAU EINZUHALTEN. LIEFERVERZÖGERUNGEN UND KOSTENERHÖHUNGEN, DIE DURCH UNRICHTIGE, UNVOLLSTÄNDIGE ODER NACHTRÄGLICH GEÄNDERTE ANGABEN UND INFORMATIONEN BZW. ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE UNTERLAGEN ENTSTEHEN, SIND VOM AUFTRAGNEHMER NICHT ZU VERTRETEN UND KÖNNEN NICHT ZUM VERZUG DES AUFTRAGNEHMERS FÜHREN. ETWAIGE HIERDURCH ENTSTEHENDE MEHRKOSTEN TRÄGT DER AUFTRAGGEBER. BEI AUFTRÄGEN, DIE MEHRERE EINHEITEN UMFASSEN, IST DER AUFTRAGNEHMER BERECHTIGT, TEILLIEFERUNGEN DURCHZUFÜHREN BZW. TEILRECHNUNGEN ZU STELLEN.
§ 8 GEWÄHRLEISTUNG OFFENSICHTLICHE MÄNGEL MÜSSEN INNERHALB EINER AUSSCHLUSSFRIST VON 16 TAGEN GERÜGT WERDEN. FÄLLT DER LETZTE TAG DIESER FRIST AUF EINEN SONN- ODER FEIERTAG, VERLÄNGERT SICH DIE FRIST BIS ZUM ARBEITSTAG. IN JEDEM FALL MUSS BEI EINER MÄNGELRÜGE ZWECKMÄßIGERWEISE KAUFBELEG UND/ODER GARANTIEURKUNDE MIT VORGELEGT WERDEN. DIE GEWÄHRLEISTUNGSFRIST BETRÄGT FÜR GEBRAUCHTE GEGENSTÄNDE 1 JAHR. EIGENMÄCHTIGES ENTFERNEN ODER VERLUST DES SIEGELS HAT DEN VERLUST ALLER GARANTIEANSPRÜCHE ZUR FOLGE.
§ 9 PREISE CMS BUTTLER HÄLT SICH AN DIE SCHRIFTLICHEN ANGEBOTSPREISE (BRIEF, E- MAIL) 7 TAGE GEBUNDEN MIT AUSNAHMEN VON AKTIONSANGEBOTEN DIE ZEITLICH ODER IN DER MENGE BESCHRÄNKT ZU BESCHAFFEN SIND. BEI EINER NACH ANGEBOTSABGABE AUFTRETENDEN LIEFERSCHWIERIGKEITEN ODER ABKÜNDIGUNG DES PRODUKTS BESTEHT KEIN ANSPRUCH AUF BESCHAFFUNG. FÜR DIE STANDARDSERVICELEISTUNGEN IST DIE GÜLTIGE PREISLISTE ZUM ZEITPUNKT DER AUFTRAGSERTEILUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER MAßGEBEND.
§ 10 ZAHLUNGSPFLICHTEN ZAHLUNGEN AN CMS BUTTLER SIND, SOFERN KEINE GESONDERTE VEREINBARUNG VORLIEGT, IM VORAUS FÄLLIG. DAS RECHT ZUR AUFRECHNUNG STEHT DEM VERTRAGSPARTNER NUR ZU, WENN SEINE GEGENANSPRÜCHE RECHTSKRÄFTIG FESTGESTELLT WORDEN SIND ODER DIESE ZWISCHEN DEN VERTRAGSPARTNERN UNSTRITTIG SIND. DER VERTRAGSPARTNER KANN EIN ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT NUR AUSÜBEN, WENN SEIN GEGENANSPRUCH AUF DEMSELBEN VERTRAGSVERHÄLTNIS BERUHT. DER AUFTRAGGEBER KOMMT SPÄTESTENS IN VERZUG, WENN ER NICHT INNERHALB VON 7 TAGEN NACH FÄLLIGKEIT UND ZUGANG DER RECHNUNG ZAHLUNG LEISTET. DIE RICHTIGKEIT DER RECHNUNG IST BEI DEREN ÜBERNAHME AUF IHRE RICHTIGKEIT ZU PRÜFEN. SPÄTERE REKLAMATIONEN WERDEN NICHT ANERKANNT. DIE NICHTEINHALTUNG DER VEREINBARTEN ZAHLUNGEN BERECHTIGT DIE CMS BUTTLER, DIE LAUFENDEN ARBEITEN EINZUSTELLEN UND VOM VERTRAG ZURÜCKZUTRETEN. GLEICHES GILT FÜR DIE NICHTLEISTUNG EINER TEILZAHLUNG. ALLE DAMIT VERBUNDENEN KOSTEN SOWIE EIN EVENTUELL ENTGANGENER GEWINN SIND VOM AUFTRAGGEBER ZU TRAGEN. BEI ZAHLUNGSVERZUG WERDEN VOM AUFTRAGGEBER DIE GESETZLICHEN VERZUGSZINSEN GESCHULDET. DER AUFTRAGGEBER IST NICHT BERECHTIGT, ZAHLUNGEN WEGEN NICHT VOLLSTÄNDIGER GESAMTLIEFERUNG, GARANTIE- ODER GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHEN ODER EVENTUELL BESTEHENDEN MÄNGELANSPRÜCHEN GEGENÜBER DEM AUFTRAGNEHMER ZURÜCK ZU HALTEN. DIE ANNAHME VON SCHECKS ERFOLGT IN KEINEM FALL. TRITT NACH ABSCHLUSS DES VERTRAGES EINE WESENTLICHE VERSCHLECHTERUNG IN DEN VERMÖGENSVERHÄLTNISSEN DES AUFTRAGGEBERS EIN ODER WERDEN UMSTÄNDE BEKANNT, WELCHE DIE KREDITWÜRDIGKEIT DES AUFTRAGGEBERS ZU MILDERN GEEIGNET SIND, WERDEN SÄMTLICHE FORDERUNGEN SOFORT ZUR ZAHLUNG FÄLLIG. WEITERE LIEFERUNGEN ERFOLGEN IN DIESEM FALL NUR GEGEN VORAUSZAHLUNG. CMS BUTTLER IST AUCH BERECHTIGT, BEREITS GELEISTETE ZAHLUNGEN AUF ANGEFALLENE ZINS-, MAHN-, INKASSO-, UND RECHTSANWALTSKOSTEN ANZURECHNEN
§ 11 ANNAHMEVERZUG KOMMT DER AUFTRAGGEBER IN ANNAHMEVERZUG ODER VERLETZT ER SONSTIGE MITWIRKUNGSPFLICHTEN, SO IST DIE CMS BUTTLER BERECHTIGT, DEN IHM ENTSTANDEN SCHADEN EINSCHLIEßLICH ETWAIGER MEHRAUFWENDUNGEN VOM AUFTRAGGEBER ZU VERLANGEN. DIE CMS BUTTLER IST IM FALLE EINES ANNAHMEVERZUGES BERECHTIGT DIE WARE BEI SICH GEGEN GEBÜHR EINZULAGERN, ODER AUF KOSTEN UND GEFAHREN DES AUFTRAGGEBERS BEI EINEM DAZU BEFUGTEN DIENSTLEISTER EINZULAGERN. GLEICHZEITIG IST CMS BUTTLER BERECHTIGT, ENTWEDER AUF VERTRAGSERFÜLLUNG ZU BESTEHEN, ODER NACH SETZUNG EINER ANGEMESSENEN MINDESTENS 2 WOCHEN UMFASSENDEN NACHFRIST VOM VERTRAG ZURÜCKZUTRETEN UND DIE WARE ANDERWEITIG ZU VERWERTEN. Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt, so kann CMS Buttler vom Ablauf dieser Frist an ein angemessenes Lagergeld verlangen. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und somit jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. CMS Buttler ist berechtigt, den Reparaturgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Kosten zum Verkehrswert zu veräußern; etwaiger Mehrpreis ist dem Kunden zu erstatten.
§ 12 INFORMATIONSPFLICHTEN DER AUFTRAGGEBER IST BEI DER BESTELLUNG VON LEISTUNGEN/WAREN VERPFLICHTET, WAHRHEITSGEMÄßE ANGABEN ZU MACHEN. SOFERN SICH SEINE, FÜR DIE GESCHÄFTSABWICKLUNG RELEVANTEN DATEN ÄNDERN, INSBESONDERE NAME, ANSCHRIFT, E-MAIL-ADRESSE, TELEFONNUMMER, BANKVERBINDUNG, IST ER VERPFLICHTET, DIE GEÄNDERTEN DATEN DER CMS BUTTLER MITZUTEILEN. UNTERLÄSST DER KUNDE DIESE INFORMATION ODER GIBT ER VON VORNHEREIN FALSCHE DATEN AN, SO KANN DIE CMS BUTTLER VOM VERTRAG ZURÜCKTRETEN. DER KUNDE IST VERPFLICHTET, DIE DURCH IHN ENTSTANDENEN KOSTEN (Z.B. ANFAHRT, BUCHUNGSKOSTEN ETC.) ZU TRAGEN, DIE DURCH SEIN VERSCHULDEN ENTSTANDEN SIND. DER RÜCKTRITT MUSS SCHRIFTLICH ODER PER TELEFON ERFOLGEN.
§ 13 HAFTUNGSAUSSCHLUSS DIE CMS BUTTLER WEIST AUSDRÜCKLICH AUF DIE PFLICHT DES KUNDEN HIN ALLE DATEN ZU SICHERN UND ZU SCHÜTZEN. ES WIRD KEINE GEWÄHR FÜR DIE DATEN DES KUNDEN ÜBERNOMMEN UND KEINESFALLS WIRD FÜR DEN VERLUST VON DATEN EINE HAFTUNG ÜBERNOMMEN, WEDER BEI FEHLFUNKTIONEN EINES DURCH DIE CMS BUTTLER EMPFOHLENEN ODER INSTALLIERTEN SYSTEMS ODER PROGRAMMS, NOCH DURCH SCHÄDEN, DIE DURCH HANDLUNGEN VON DER CMS BUTTLER (Z. B. REPARATUR, WARTUNG. ETC.) AN DEN DATEN VERURSACHT WERDEN. AUSGESCHLOSSEN SIND DES WEITEREN ALLE ANSPRÜCHE WEGEN FOLGESCHÄDEN UND SCHÄDEN AUS DER DURCHFÜHRUNG DER REPARATUR BZW. SERVICEARBEITEN, SOWEIT NICHT GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ SEITENS DER CMS BUTTLER VORLIEGT. NEBEN DEN O. A. BEDINGUNGEN GELTEN FÜR SOFTWARE, DIE DURCH DIE CMS BUTTLER INSTALLIERT WIRD, FOLGENDE BEDINGUNGEN: DIE SI- KOM II GMBH LEISTET KEINE GEWÄHR FÜR DIE FUNKTION UND MÄNGELFREIHEIT VON SOFTWARE. JEGLICHE SOFTWARE WIRD NUR AUF VERLANGEN DES KUNDEN INSTALLIERT. DER BESITZ GÜLTIGER LIZENZEN WIRD VORAUSGESETZT.
§ 14 EIGENTUMSVORBEHALT DIE CMS BUTTLER BEHÄLT SICH DAS EIGENTUM AN DEN GELIEFERTEN WAREN UND LEISTUNGEN BIS ZUR BEZAHLUNG DES VOLLSTÄNDIGEN RECHNUNGSBETRAGES VOR. BEI ZAHLUNGSVERZUG DES VERTRAGSPARTNERS IST DIE CMS BUTTLER BERECHTIGT, VOM VERTRAG ZURÜCKZUTRETEN UND DIE VON IHR GELIEFERTE WARE ZURÜCKZUHOLEN. EIN WEITERER VERZUGSSCHADEN BLEIBT DAVON UNBERÜHRT. SOLANGE DER EIGENTUMSVORBEHALT AN DER GELIEFERTEN WARE BESTEHT, DARF DIESE WEDER AN DRITTE VERPFÄNDET NOCH SICHERUNGSÜBEREIGNET WERDEN. SOLLTEN DIE RECHTE VON DER CMS BUTTLER BEEINTRÄCHTIGT WERDEN ODER SOLCHES DROHEN, HAT DER VERTRAGSPARTNER UNVERZÜGLICH DIE CMS BUTTLER DAVON ZU BENACHRICHTIGEN UND ALLE INFORMATIONEN, DIE GEEIGNET SIND, DIE RECHTE VON DER CMS BUTTLER ZU WAHREN, ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. DER VERTRAGSPARTNER HAT IN DIESEM FALL DIE VERPFLICHTUNG, AUF DIE RECHTE VON DER CMS BUTTLER HINZUWEISEN.
§ 15 SCHADENERSATZ HAT DER KUNDE DIE WARE NICHT ABGENOMMEN UND SCHULDET ER DESWEGEN SCHADENERSATZ, SO HAT ER 20% DES KAUFPREISES (OHNE MEHRWERTSTEUER) ALS PAUSCHALEN SCHADENERSATZ ZU BEZAHLEN, OHNE DASS ES EINES BESONDEREN NACHWEISES BEDARF. DEM HÄNDLER BLEIBT DER NACHWEIS EINES HÖHEREN SCHADENS VORBEHALTEN. DER KUNDE HAT DAS RECHT NACHZUWEISEN, DASS IM EINZELFALL KEIN ODER EIN WESENTLICHER SCHADEN ALS DIE VEREINBARTE PAUSCHALE ENTSTANDEN IST. DIE HAFTUNG DES HÄNDLERS BESCHRÄNKT SICH AUF VORSATZ UND GROBE FAHRLÄSSIGKEIT. DIES GILT NICHT BEI PERSONENSCHÄDEN, FERNER NICHT FÜR DIE VERLETZUNG SOLCHER PFLICHTEN, DIE DAS WESEN DES VERTRAGES AUSMACHEN (KARDINALPFLICHTEN). SCHADENERSATZANSPRÜCHE, DIE NICHT AUF EINEM MANGEL BERUHEN, VERJÄHREN IN EINEM JAHR, SOFERN DEN HÄNDLER NUR LEICHTE FAHRLÄSSIGKEIT TRIFFT.
§ 16 SCHUTZRECHTE DER VERTRAGSPARTNER SICHERT ZU UND HAFTET GEGENÜBER DIE CMS BUTTLER DAFÜR, DASS ER DIE VON DER CMS BUTTLER GEPRÜFTEN DATEN UND ETWAIGE ZUGRUNDELIEGENDE SOFTWARE ZU RECHT UND IN EINKLANG MIT DEN EINSCHLÄGIGEN LIZENZBEDINGUNGEN UND ANDEREN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN ERWORBEN HAT UND ZU DEREN NUTZUNG BEFUGT IST UND DASS ER FERNER BERECHTIGT IST, DIESE DATEN DER CMS BUTTLER IM RAHMEN DES AUFTRAGES ZUGÄNGLICH ZU MACHEN. CMS BUTTLER WEIST DARAUF HIN, DASS PERSONENBEZOGENE DATEN PER EDV GESPEICHERT WERDEN, UM EINEN ORDNUNGSGEMÄßEN GESCHÄFTSABLAUF ZU GEWÄHRLEISTEN. GEMÄß § 26 I, 43 III BDSG SETZEN WIR SIE HIERMIT VON DER SPEICHERUNG BZW. ÜBERMITTLUNG DER PERSONENBEZOGENEN DATEN IN KENNTNIS. DIE CMS BUTTLER VERPFLICHTET SICH ZUR EINHALTUNG DER DATENSCHUTZRECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DAHINGEHEND, DASS KEINERLEI DATEN DES JEWEILIGEN VERTRAGSPARTNERS AN DRITTE WEITERGEBEN WIRD, SOFERN WIR HIERZU NICHT RECHTLICH VERPFLICHTET SEIN SOLLTEN.
§ 17 GERICHTSSTAND UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN FÜR DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, SOWIE DIE GESAMTEN RECHTSBEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER CMS BUTTLER UND DEM KUNDEN GILT DAS RECHT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ALS ZWINGEND VEREINBART. SOWEIT DER KUNDE VOLLKAUFMANN IM SINNE DES HGB, JURISTISCHE PERSON DES ÖFFENTLICHEN RECHTS, ODER ÖFFENTLICHES SONDERVERMÖGEN IST, IST DER GESCHÄFTSSITZ DER CMS BUTTLER GERICHTSSTAND. DIE CMS BUTTLER IST JEDOCH BERECHTIGT, DEN KUNDEN AUCH AN SEINEM WOHNSITZGERICHT ZU VERKLAGEN. SOFERN SICH AUS DER AUFTRAGSBESTÄTIGUNG NICHTS ANDERES ERGIBT, IST DER GESCHÄFTSSITZ DER CMS BUTTLER ERFÜLLUNGSORT. SOLLTE EINE BESTIMMUNG IN DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ODER EINE SONSTIGE BESTIMMUNG IM RAHMEN SONSTIGER VEREINBARUNGEN GANZ ODER TEILWEISE UNWIRKSAM SEIN, WIRD HIERVON DIE WIRKSAMKEIT ALLER SONSTIGEN BESTIMMUNGEN ODER VEREINBARUNGEN NICHT BERÜHRT.